Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Kirchgemeinde

Bekanntmachung Verfügung Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 29. August 2016:
1. Die Zweckänderung der unselbständigen Stiftung «Wyss/Zurbuchen» wird gestützt auf Artikel 78 Abs. 3 GG bewilligt. Die Zweckbestimmung lautet neu wie folgt: – Legat «Wyss/Zurbuchen»: Zins und Kapital zugunsten des Senioren-Mittagstischs.
2. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Münstergasse
2, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes VRPG). Eine Beschwerde kann von der Partei, die ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrer gesetzlichen Vertreterin bzw. ihrem gesetzlichen Vertreter oder einer bevollmächtigten Anwältin bzw. einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 65 VRPG).
Ringgenberg, im September 2016
Der Kirchgemeinderat