Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Teilrevision Ortsplanung, Gebiet Büeli mit Waldfeststellung sowie Änderung Baureglement Art. 16 Abs. 2 und Art. 53 Abs. 1
Genehmigung gemäss Artikel 61 BauG
Gestützt auf Artikel 110 BauV bzw. Artikel 45 GV wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Gemeindeversammlung am 8. Juni 2016 beschlossene Teilrevision Ortsplanung mit Änderung Baureglement mit Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung vom 12. September 2016 genehmigt worden ist.
Gegen die Verfügung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion schriftlich und begründet in zwei Doppeln Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.
Der Gemeinderat