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Baupublikation

Bauherrschaft: Flurin Lanz, Hauptstrasse 3, 3800 Matten.
Projektverfasserin: Therese Lanz, Rosinli 410, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Einbau 2-Zimmer-Wohnung und vier Dachflächenfenster in Dachgeschoss.
Hinweis: Die Gemeinde Matten bei Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hauptstrasse 3, Parzelle Nr. 616, Koordinaten 2‘632‘325/1‘170‘200.
Nutzungszone: Mischzone MA3.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 67 BauV,
Unterschreiten der vorgeschriebenen Raumhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: bestehend.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Matten, Baumgartenstrasse 14, 3800 Matten.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. Oktober 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Matten, 16. September 2016
Bauverwaltung Matten