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Baupublikation

Bauherrschaft: Zentrum Seeburg, Untere Bönigstrasse 35, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Zentrum Seeburg, Untere Bönigstrasse 35, 3800 Interlaken.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch für einen mobilen Container ohne Fundation und Palett-Regal für das Einrichten des Recyclinghofes «Sammelbär».
Standort: Untere Bönigstrasse 46 b, Parzelle Nr. 1906 (BR 1907).
Nutzungszone: Arbeitszone.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen vor der eidgenössischen Baulinie (Art. 24 Abs. 2 NSG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 31.Oktober 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz:
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Interlaken, 20. September 2016
Bauverwaltung Interlaken