Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Burgerbäuert Waldegg

Nutzungsreglement
Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis zum 31. Oktober 2016 dem Burgerpräsidenten (Christian Gimmel, Beunden 627, 3803 Beatenberg) mit.
Anspruch auf Nutzung hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres
a) das Burgerrecht der Burgerbäuert Waldegg besitzt
b) das 24. Altersjahr zurückgelegt hat und
c) am 1. Januar des Nutzungsjahres in der Einwohnergemeinde Beatenberg seine Schriften hinterlegt hat.
Der Burgerrat entscheidet im Rahmen des Reglements, ob und in welchem Umfang das Nutzungsrecht gewährt werden kann.
Die Rapporte für die Gemeinwerkstunden (bitte Formular der Bäuert verwenden) sind bis am 31. Oktober 2016
abzugeben.
Der Burgerrat