Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)

Objektblatt für den Heliport Lauterbrunnen
Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Herausgeber: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE).
Gegenstand: Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Heliports Lauterbrunnen behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
Verfahren: Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Heliport Lauterbrunnen wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR.700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.
Auflagezeit: Das SIL-Objektblatt für den Heliport Lauterbrunnen kann vom 27. September bis und mit 28. Oktober 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Auflageorte: • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen • Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen • Amt für Gemeinden und Raumordnung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern • Gemeinde Lauterbrunnen, Gemeindeverwaltung, Gsteigermatte 459b, 3822 Lauterbrunnnen.
Das Objektblatt ist zudem ab dem 27. September 2016 im Internet unter www.bazl.admin.ch/sil publiziert.
Eingaben und Fristen: Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 28. Oktober 2016 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Auskünfte: Folgende Stellen geben Auskunft: • Bundesamt für Zivilluftfahrt, Telefon 058 465 81 49 • Bundesamt für Raumentwicklung, Telefon 058 462 40 59.
21. September 2016
Im Auftrag des Bundesamtes für Zivilluftfahrt
Amt für Gemeinden und Raumordnung