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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft und Projektverfasser: Urs und Gabriela Schmocker, Gassenweg 1, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Neubau beheizter Anbau an Wohnhaus, Süd-West.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt
Standort: Gassenweg 1, Parzelle Nr. 1251, Koordinaten 2‘634‘883/1‘172‘465.
Nutzungszone: Wohnzone 2, W2.
Ausnahme: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A. Das Sauberwasser der neuen Dachfläche wird in die bestehende Versickerungsanlage geführt.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 14. Oktober 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren von Lastenausgleichsansprüchen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 7. September 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg