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Einwohnergemeinde

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Sperrgutabfuhr
Die Sperrgutabfuhr findet statt: Donnerstag, 20. Oktober 2016, Bereitstellung vor 8.00 Uhr.
Das Sperrgut ist bei den Containern bereitzustellen.
Als Sperrgut gelten
– metallisches Altmaterial
– grössere Nichteisen-Gegenstände wie Möbel, Matratzen, Kunststoffobjekte und dergleichen
– grössere leere Gebinde (z. B. Kessel)
Das Höchstgewicht beträgt 50 kg. Die Abfuhr ist gebührenpflichtig. Es werden nur Gegenstände mit Sperrgutmarken abgeführt. Bis 30 kg ist 1 Sperrgutmarke zu Fr. 7.80 anzubringen, ab 30 bis 50 kg 2 Sperrgutmarken.
Die Sperrgutmarken sind in den Detailhandelsgeschäften von Ringgenberg-Goldswil und auf der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Achtung
Elektroschrott gehört nicht in den Kehrichtsack und wird nicht angenommen.
Er muss via Handel oder aber die AVAG-Umladestation an der Unteren Bönigstrasse in lnterlaken entsorgt werden.
Gemeindeverwaltung Ringgenberg