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Einwohnergemeinde

Gemeindewahlen 2016
Gemäss Art. 5 des Reglements über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Ringgenberg werden auf den 27. November 2016 (Wahltag) folgende Gesamterneuerungswahlen ausgeschrieben:
1. Gemeinderat
1.1 Gemeinde- und Gemeinderatspräsident
für 4 Jahre nicht wiederwählbar:

Imboden-Bosshard Hans Ulrich, Ringgenberg
1.2 Gemeinde- und Gemeinderatsvizepräsident
für 4 Jahre nicht wiederwählbar:

Zurbuchen-Balli Samuel, Ringgenberg
1.3 5 Mitglieder des Gemeinderates
wegen Demission nicht wiederwählbar:

Frutiger-Künsch Beatrice, Ringgenberg
wegen Ablauf der Amtsdauer nicht wiederwählbar:
Scheller-Wyss Manuel, Ringgenberg
Schmocker-Amacher Hans, Ringgenberg
Schmocker-Schilt Walter, Goldswil
für 4 Jahre wiederwählbar:
Steiner Kilian, Goldswil
2. 6 Mitglieder der Baukommission
wegen Demission nicht wiederwählbar:

Amacher Melchior, Ringgenberg
Frutiger Kim, Ringgenberg
Schmocker Matthias
für 4 Jahre wiederwählbar:
Anderegg Rolf, Goldswil
Von Allmen Andreas, Ringgenberg
Von Bergen Martin, Ringgenberg
3. 5 Mitglieder der Schulkommission
wegen Demission nicht wiederwählbar:

Grossniklaus Iwan, Ringgenberg
Flück-Bohren Urs Rinaldo, Goldswil
Schätzle-Schmocker Ursula, Goldswil
Jakob-Heimberg Ursula, Ringgenberg
Abegglen-Siegrist Daniel, Ringgenberg
Gruber Rüeggsegger Claudia, Ringgenberg
für 4 Jahre wiederwählbar:
Krainz-Aerni Barbara, Ringgenberg
4. 4 Mitglieder der Ver- und Entsorgungskommission
wegen Demission nicht wiederwählbar:

Steiner-Hadorn Heinz, Ringgenberg
für 4 Jahre wiederwählbar:
Michel Stefan, Ringgenberg
Amacher Martin, Ringgenberg
Inäbnit-Feuz Urs, Ringgenberg
Nach Art. 23 des Reglements über die Urnenwahlen sind die Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 14. Oktober 2016, 16.30 Uhr, bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Sie können so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als Wahlen zu treffen sind.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschrift nicht zurückziehen.
Die Wahlvorschläge müssen Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten. Zu seiner Unterscheidung von andern Vorschlägen muss jeder Vorschlag eine geeignete Bezeichnung tragen. Die Gemeindeverwaltung hat ein Muster erstellt. Diese kann auf der Homepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen gerade die Zahl der zu besetzenden Sitze, so erklärt der Gemeinderat die Vorgeschlagenen ohne Wahlverhandlung als gewählt.
Ein allfällig zweiter Wahlgang findet am 18. Dezember 2016 statt.
Hinsichtlich Wählbarkeit und Unvereinbarkeit wird auf die Bestimmungen in der Gemeindeordnung vom 8. Juni 2016 und das Reglement über die Urnenwahlen der Einwohnergemeinde Ringgenberg verwiesen. Die GO und das Reglement über die Urnenwahlen können bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden und sind auf der Homepage www.ringgenberg.ch (Downloads) aufgeschaltet.
Ansprüche auf Minderheitenschutz richten sich nach dem kantonalen Gemeindegesetz.
Der Gemeinderat