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Baupublikation

Gesuchstellerin: GriwaPlan AG, Dorfstrasse 20, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Neubau zwei Einfamilienhäuser und Abbruch Haus GBB Nr. 41a. Verlängerung der Geltungsdauer des Gesamtbauentscheids vom 21. Dezember 2012 (Entscheid der BVE vom 11. September 2013) um zwei Jahre.
Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Bau einer Erstwohnung mit entsprechendem Grundbucheintrag.
Standort: Bussalpstrasse, Parzellen Nrn. 1216 und 4531, Koordinaten 2‘644‘575 / 1‘164‘710, Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 24. Oktober 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli