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Einwohnergemeinde

Publikation öffentliche Planauflage nach Art. 122 Abs. 7 BauV Baureglementsänderung ZPP «Schweibenalp»
Der Gemeinderat von Brienz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985 die Baureglementsänderung der Bestimmungen zur ZPP «Schweibenalp» zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 22. September bis und mit 24. Oktober 2016 in der Gemeindeverwaltung auf.
Innert der Auflagefrist kann bei der Bauverwaltung, Hauptstrasse 204, Postfach 728, 3855 Brienz, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung gegen die geplante Änderung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2016, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden.
Einspracheverhandlungen sind für den 27. Oktober 2016 terminiert. Allfällige Einsprecher sind gebeten, sich für diesen Termin freizuhalten.
Brienz, 12. September 2016