Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Bäume und Hecken zurückschneiden
Aufforderung an die Anstösser von Strassen, Wegen und Trottoirs
Die Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs werden hiermit aufgefordert, das Zurückschneiden der Äste, Grünhecken und Sträucher usw. bis zum 31. Oktober 2016 auf die vorgeschriebenen Abmessungen auszuführen. Eine Skizze des entsprechenden Lichtraumprofils kann entweder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Gemäss dem Gesetz über den Bau und Unterhalt der Strassen ist das Strassengebiet über Trottoirs, Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2.50 m und über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4.50 m frei zu halten. Wenn die öffentliche Beleuchtung beeinträchtigt wird, sind die überhängenden Äste bis auf Lampenhöhe zurückzuschneiden. Hecken, Sträucher, Äste und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 0.50 m Abstand vom Fahrbahnrand haben. An Kreuzungen, Einmündungen und Kurven dürfen Sträucher und andere Bepflanzungen die Übersicht nicht beeinträchtigen. Die Maximalhöhe im Sichtbereich beträgt 0.60 m. Nach diesem Zeitpunkt können die zuständigen Gemeindeorgane aufgrund der erwähnten Gesetzesbestimmungen die notwendigen Schritte unternehmen, um die nicht erledigten Arbeiten auf Kosten der Pflichtigen (Ersatzvornahme) ausführen zu lassen.
Grünabfuhr
Die Haussammlungen der Grünabfuhr werden an folgenden Tagen durchgeführt (Container ab 7.00 Uhr bereitstellen):
Jeweils dienstags
27. September 2016
11. Oktober 2016
25. Oktober 2016
Weitere Daten für die Grünabfuhr finden Sie in unserem Entsorgungsplan sowie auf unserer Internetseite www.leissigen.ch. Die Gemeinde dankt der Bevölkerung für die Mithilfe.
Leissigen, 9. September 2016
Die Bauverwaltung