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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat an seiner Sitzung vom 5. September 2016 in Anwendung von Art. 11. Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst: Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 76‘000.– für den Ersatz der Wasserstandsmessungen sowie für die Erneuerung der Steuerungs- und Alarmierungsanlage in den Wasserreservoirs Gubi und Ällmetli sowie in der Pumpstation Margeli. Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen. Stimmberechtigte: 760. Referendumsfrist: Montag, 17. Oktober 2016.
Leissigen, 8. September 2016
Der Gemeinderat