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Einwohnergemeinde

Überbauungsordnung «Rialto», Genehmigung – öffentliche Bekanntmachung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung am 27. Juni 2016 beschlossene Überbauungsordnung «Rialto» in Anwendung von Art. 61 des Baugesetzes des Kantons Bern am 1. September 2016 genehmigt. Gegen die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern, schriftlich und begründet in zwei Doppeln Beschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder ei-nem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden. Die Überbauungsordnung «Rialto» tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 17. Oktober 2016 in Kraft. Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Leissigen, 9. September 2016
Der Gemeinderat