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Einwohnergemeinde

Gemeindeversammlung
Montag, 12. September 2016, 20.00 Uhr in der Aula des Oberstufenschulhauses, Steindlerstrasse 3, 3800 Unterseen
Traktanden:
1. Stadthaus, Fenstersanierung – Kreditabrechnung; Orientierung über die Kreditabrechnung betreffend Fenstersanierung bei der Liegenschaft Stadthaus.
2. Altstadt-Sanierung, Kirchgasse – Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 400‘000.– für die Teilsanierung der Altstadt gemäss Massnahmenblatt Nr. 10 / Kirchgasse.
3. Altstadt-Sanierung, Stadthausplatz West – Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 200‘000.– für die Teilsanierung der Altstadt gemäss Massnahmenblatt Nr. 6 / Stadthausplatz West.
4. Hauptstrasse, Neubau Liftgebäude und Zugang Parkhaus Stedtlizentrum – Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 620‘000.– für den Neubau eines Liftgebäudes und die Realisierung eines neuen Zuganges ins Parkhaus Stedtlizentrum.
5. Abwasseranlagen, Pumpendruckleitung Neuhaus-Eichzun – Verpflichtungskredit; Beratung und Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr. 370‘000.– für die Verlängerung der Pumpendruckleitung Neuhaus–Eichzun.
6. Verschiedenes
Protokoll
Der Protokollentwurf der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2016 stand während 30 Tagen, d. h. vom 17. Juni bis 18. Juli 2016 zur Einsicht offen. Die Protokollauflage wurde im Anzeiger Interlaken vom 16. Juni 2016 öffentlich bekannt gemacht. Während der Auflagefrist sind beim Einwohnergemeinderat keine Einsprachen gegen den Inhalt des Protokolls eingegangen. Der Einwohnergemeinderat hat daher anlässlich seiner Sitzung vom 25. Juli 2016 das Gemeindeversammlungsprotokoll vom 6. Juni 2016 genehmigt.
Öffentliche Auflage
Die Akten zu den oben genannten Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung während den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme durch die Stimmberechtigten auf. Zudem können die Dossiers auf der Homepage der Einwohnergemeinde Unterseen ( www.unterseen.ch ) eingesehen und heruntergeladen werden.
Rechtsmittel
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde erhoben werden (Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften müssen anlässlich der Gemeindeversammlung sofort gerügt werden (Art. 4 Abstimmungs- und Wahlreglement der Einwohnergemeinde Unterseen).
Stimmberechtigung – Einladung
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Unterseen wohnhaft sind.
Unterseen, 25. Juli 2016
Der Gemeindeschreiber