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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Bauherrschaft: Rajan Immobilien, Rosenstrasse 10, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Imboden Architektur AG, Seestrasse 17, 3852 Ringgenberg.
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus Geb.Nr. 43, Einbau von 3 neuen Studios anstelle einer bestehenden 3-Zimmer-
Wohnung ohne Veränderung an Fassaden.
Hinweis: Die Gemeinde Ringgenberg ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Hauptstrasse 43, Goldswil, Parzelle Nr. 529, Koordinaten 2‘633‘514/1‘171‘851.
Nutzungszone: DK, Ueo Dorfkernzone, Überbauungsplan Nr. 1 Goldswil-Dorf.
Schutzzone: Erhaltenswertes K-Objekt.
Ausnahme: • Unterschreiten der gesetzlichen Raumhöhe von 2,30 m gemäss Art. 67 Bau V • Unterschreiten des minimalen Strassenabstandes gemäss SBG Art. 80.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Schmutzwasser wird in die Gemeindekanalisation und die öffentliche Abwasseranlage abgeleitet. Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich A.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis 3. Oktober 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken.
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Ringgenberg, 29. August 2016
Gemeindeschreiberei Ringgenberg