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Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars

Schuldner Fernandez Alonso Francisco, geb. 15.5.1974, spanischer Staatsangehöriger, Maler / Gipser, Hauptstrasse 229, 3855 Brienz.
Auflage- und Anfechtungsfrist Kollokationsplan vom 1. bis 21.9.2016
Auflage- und Beschwerdefrist Inventar vom 1. bis 11.9.2016
Innert der Auflagefrist des Inventars können die Gläubiger bei Vermeidung des Ausschlusses Abtretungsbegehren gemäss Art. 260 SchKG hinsichtlich der von der Konkursverwaltung anerkannten Rechtsansprachen (Art. 47 bis 49 KOV) bei der unterzeichnenden Amtsstelle einreichen. Sofern während der Auflagefrist keine Anfechtung erfolgt, gelten die Entscheide der Konkursverwaltung als anerkannt.
Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland