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Gemischte Gemeinde

Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Die Liegenschafts- und Grundeigentümer entlang der öffentlichen Strassen werden hiermit aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Strassen so zurückzuschneiden, dass das Strassenraumprofil frei bleibt und die Verkehrssicherheit gewährt ist. Jetzt, wo die Tage wieder kürzer oder die Nächte länger werden, ist eine uneingeschränkte Sicht auf den Verkehrswegen besonders wichtig, vor allem auch für die Sicherheit der Jüngsten. Denken Sie daran, dass seit Mitte August neue Kindergartenschüler unterwegs sind.
Im kantonalen Strassenbaugesetz wird darauf hingewiesen, dass seitlich mindestens ein Abstand von 50 cm zum Fahrbahnrand einzuhalten ist. Die Wirkung der Strassenbeleuchtung und Signalisationen darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Bepflanzungen sind bis spätestens Ende September und im Verlauf des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
Besonders zu beachten sind die Vorschriften des See- und Flussufergesetzes für den Bereich Bucht. Hier ist für die Einfriedungen eine max. Höhe von 1,20 m gestattet.
Gemeindeverwaltung Iseltwald