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Einwohnergemeinde

Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Leissigen hat an seiner Sitzung vom 15. August 2016 in Anwendung von Art. 11. Abs. 2 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Leissigen vom 1. Januar 2009 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von Fr. 87‘000.– für die Schularealgestaltung inkl. Anschaffung diverser Spielgeräte und das Erstellen eines Fundaments für ein Sonnensegel
Mindestens 5% der Stimmberechtigten können gegen diesen Beschluss schriftlich beim Gemeinderat Leissigen, Nythartweg 1, 3706 Leissigen, das Referendum ergreifen.
Stimmberechtigte: 753
Referendumsfrist: Montag, 26. September 2016
Leissigen, 18. August 2016
Der Gemeinderat