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Öffentliche Planauflage und Mitwirkung

Kantonsstrassen
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf.
Begründete Einsprachen sind dem Auflageort innert der Auflagefrist einzureichen.
Die Bevölkerung ist eingeladen und berechtigt, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Hinweise dem Auflageort oder dem Oberingenieurkreis I, Schlossberg 20, Postfach, 3602 Thun, schriftlich mitzuteilen.
Kantonsstrasse: Nr. 221, Zweilütschinen–Lauterbrunnen.
Gemeinde: Lauterbrunnen.
Bauvorhaben: 20052 / Neubau Gehweg Sandweidli.
Auflageorte: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, Bauverwaltung, Gemein-
dehaus Adler, Gsteigermatte 459B, 3822 Lauterbrunnen.
Auflagefrist: 18. August bis 18. September 2016.
Absteckung: Das Vorhaben ist im Gelände wie folgt abgesteckt:
– Spraymarkierungen zu neuen Elementen auf der Strassenfläche.
– Spraymarkierungen als Absteckung der neuen Geometrie ausserhalb der bestehenden Strassenfläche.
Bern, 10. August 2016
Oberingenieurkreis 1