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Öffentliche Planauflage

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Gemeinde Habkern, Standort Habkern
für:
S-169348.1
Transformatorenstation Bohlseite
– Ersatz der bestehenden Stangenstation
   Koordinaten: 632‘740/175‘930
   Parzelle Nr. 241
   Versicherungs-Nr.: 530a
L-225198.1
16 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Skilift Hag und Bohlseite
– Teilverkabelung und Einführung in die neue TS Bohlseite
L-111536.3
16 kV-Leitung zwischen den Transformatorenstationen Bohlseite und Schwendi
– Teilverkabelung und Einführung in die neue TS Bohlseite
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die BKW Energie AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 18. August bis zum 1. Oktober 2016 in der Gemeindeverwaltung Habkern, Im Holz 373, 3804 Habkern, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39 bis 41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf