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Einwohnergemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage zur Änderung der Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung
Der Gemeinderat Grindelwald bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Sagimatta» mit Zonenplanänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Überbauungsordnung liegt vom 18. August bis und mit 19. September 2016 während der Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Grindelwald zu richten.
Grindelwald, 15. August 2016
Gemeinderat Grindelwald