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Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Das Hundetaxereglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 7.6.2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Seit dem Jahr 2012 werden nur noch Dauermarken abgegeben. Die Hundemarken müssen stets durch den Hund getragen werden. Pro Dauermarke wird eine ein-
malige Depotgebühr erhoben. Diese wird bei Rückgabe der Marke zurückerstattet.
Hundetaxe pro Hund und Jahr: Fr. 100.–
Einmalige Depotgebühr für Dauermarke: Fr. 20.–
Taxpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August 2016 in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist. Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt.
Neuanmeldungen sind bis Ende August 2016 vorzunehmen. Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen. Dabei wird die Dauermarke abgegeben. Für die Hundeanmeldung sind folgende Unterlagen nötig:
• Heimtierausweis
• Nachweis über den Theorie-/Praxiskurs (Erwerb nach 1.1.2008)
Der Hundehalter hat der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden. Sollten Sie unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bitten wir ebenfalls um Mitteilung.
Hinweis
Alle Hundehaltenden müssen sich seit dem 1. September 2008 ausbilden lassen. Die Sachkundenachweise für Hundehaltende bestehen aus einem Theoriekurs und einem praktischen Training. Neue Hundehalterinnen und Hundehalter haben den Nachweis zu erbringen, dass sie über die erforderlichen Sachkundenachweise verfügen oder von diesen befreit sind (kantonale Tierschutzverordnung 21.1.2009 / BSG 916.812).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Telefon 033 826 10 00.
Sicherheitskommission Bönigen