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Öffentliche Planauflage

Kantonsstrassen und Auflage des Rodungsgesuchs
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt gestützt auf Artikel 29 ff. des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 Pläne für die Erstellung bzw. den Ausbau der nachstehenden Kantonsstrasse auf.
Parallel dazu wird das Rodungsgesuch für den gleichen Bereich für vorübergehende Rodungs- und Wiederaufforstungsarbeiten im Umfang von 1345 m2 aufgelegt.
Begründete Einsprachen sind den genannten Gemeindeschreibereien innert der Auflagefrist einzureichen.
Kantonsstrasse Nr. 1110, St. Niklausen– Habkern.
Gemeinden: Unterseen und Habkern.
Bauvorhaben: 20065 / Rückbau Alte Habkernbrücke.
Beanspruchte Ausnahmebewilligungen: Die erforderliche Ausnahmebewilligung für Eingriffe in die Ufervegetation nach Art. 18 Abs. 1bis und 1ter, Art. 21 und 22 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 1.7.1966 und Art 12, Art. 13 Abs. 3 und Art. 17 der kantonalen Naturschutzverordnung vom 10.11.1993 wird mit diesem Leitverfahren erteilt.
Auflageorte: Bauverwaltung Unterseen und Habkern.
Auflagefrist: 12. August bis 11. September 2016.
Absteckung: Das Abbruchobjekt ist im Gelände ersichtlich und wird nicht abgesteckt.
Bern, 4. August 2016
Oberingenieurkreis I, Thun