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Einwohnergemeinde

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses
Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Kleine Scheidegg–Wengen» im Gebiet Am Leen–Ufem Chneuw, Wengen.
Der Gemeinderat Lauterbrunnen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Aufgrund der vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) beantragten Änderungen ist eine zweite Auflage für die geänderten Unterlagen erforderlich (erste Auflage, 2. Juni bis 1. Juli 2016).
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 11. August bis 12. September 2016, bei der Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen und im Tourismusbüro Wengen öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei Lauterbrunnen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 25. April 2016, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden.
Lauterbrunnen, 8. August 2016
Der Gemeinderat