Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Verkehrsmassnahme für Abendlauf vom 12. August 2016, Wengen
Der Gemeinderat von Lauterbrunnen verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 6 SVG in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 SV für den Abendlauf, Wengen, folgende Verkehrsbeschränkung:
Wengen:
Ab 19.00 und ab 20.00 Uhr wird die Strecke Dorfstrasse–Reginastutz–Waldbort–Park–Chäsgruebi kurzzeitig gesperrt.
Auf den Strassen und Wegen: Wengwald, Lediweg, Galliweidli, Gruebiwald, Lussen, In Gassen, Stutzweidli, Leen, Senggasse, Bahnhof, muss zwischen 19.15 bis max. 20.30 mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden.
Bitte beachten Sie die Abschrankungen und Hinweise vor Ort. Diese Beschränkungen gelten nicht für Polizei, Feuerwehr und Ambulanz im Einsatz.
Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme.
Lauterbrunnen, 8. August 2016
Gemeinderat Lauterbrunnen