Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Baupublikation

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Habkern, Gemeindeverwaltung, Postfach 37, 3804 Habkern.
Projektverfasserin: Ingenieurbüro Sterchi GmbH, Burach 832A, 3803 Beatenberg.
Bauvorhaben: Erstellen von zehn neuen Ausweichstellen mit Einbau von Asphaltfräsgut. Einbau von Asphaltfräsgut bei vier bestehenden Ausweichstellen entlang der Strasse Habkern–Lombachalp.
Standort: Strasse Habkern–Lombachalp, Parzellen Nrn. 97, 119, 124, 170, 272, 308, 637, 1240, 1377, 1429, Koordinaten 2‘632‘936 / 1‘175‘570 (Ausweichstelle Nr. 1), Landwirtschaftszone.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone B, Moorlandschaft Habkern–Sörenberg.
Ausnahmen: • Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Baute im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Habkern, 3804 Habkern.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 5. September 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli