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Einwohnergemeinde

Gebührenpflicht für nächtliches Dauerparkieren
Das regelmässige Parkieren in der Nacht auf öffentlichen Parkplätzen der Einwohnergemeinde Bönigen ist gebührenpflichtig. Als regelmässiges Parkieren gilt das Abstellen von Fahrzeugen während mehr als drei Nächten innerhalb von 30 Tagen. Für schwere oder motorlose Fahrzeuge wird ab drei Nächten eine Sonderbewilligung der Sicherheitskommission benötigt. Parkierte Fahrzeuge ausserhalb der markierten Parkfelder sind widerrechtlich abgestellt und werden nach dem Strassenverkehrsgesetz geahndet und der Kantonspolizei gemeldet.
Die Kosten für die Jahresparkkarte Personenwagen (bis 3.5 Tonnen) betragen Fr. 300.–. Die Parkkarten können bei der Gemeindeverwaltung Bönigen bezogen werden. Informationen zu Parkkarten erhalten Sie unter Telefon 033 826 10 00.
Sicherheitskommission Bönigen