Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Verkehrserschwerung

Kantonsstrasse Nr. 221 Interlaken–Grindelwald
Gemeinde: Wilderswil
10499 / Umgestaltung Ortsdurchfahrt Wilderswil
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke: Kantonsstrasse Nr. 221 in Wilderswil, Abschnitt Dorfeingang Nord (Koord. 2 632 960 / 1 168 730) bis Werren-Kurve (Koord. 2 633 000 / 1 168 150), Gsteig­strasse und Hauptstrasse.
Dauer: Montag, 8. August, bis ca. Ende November 2016; ca. Anfang März bis Ende September 2017.
Verkehrsführung: zeitweise einspurige Verkehrsführung auf mehreren Abschnitten, Verkehrsregelung mittels Lichtsignalanlagen und von Hand.
Einschränkungen: Zu Fuss Gehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Zu Fuss Gehende werden zeitweise umgeleitet.
Während den Bauarbeiten muss bei den Zu- und Wegfahrten sowie den Seitenstrassen mit erschwerten Bedingungen gerechnet werden.
Grund: Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Thun, 27. Juli 2016
Oberingenieurkreis l