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Einwohnergemeinde

Totalrevision der Gemeindeordnung (GO)
Genehmigung und Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Versammlung der Einwohnergemeinde Ringgenberg am 8. Juni 2016 beschlossene Gemeindeordnung (GO) vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern AGR am 21. Juli 2016 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Gemeindeordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft.
Gegen die Verfügung des AGR kann innert 30 Tagen seit der Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 56 GG i.V.m. Art. 43 Abs. 3 GV und Art. 74 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 3. Mai 1989, VRPG, BSG 155.21). Eine Beschwerde kann von der Partei, die mit einer minimalen Wahrscheinlichkeit ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden (Art. 15 und 79a VRPG).
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg gegen eine Gebühr bezogen werden. Die Gemeindeordnung ist auch auf der Homepage www.ringgenberg.ch (Downloads) aufgeschaltet.
Der Gemeinderat