Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Genehmigung der Änderungen im Organisationsreglement Gemeinde­verband «Sunnsyta Ringgenberg»
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Ringgenberg hat die Änderungen im Organisationsreglement des Gemeindeverbandes «Sunnsyta Ringgenberg» mit Beschluss vom 7. März 2016 genehmigt.
Gemäss Gemeindeordnung (GO) Art. 47 können mindestens der zwanzigste Teil der Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Ringgenberg das Referendum gegen die Änderungen im Organisationsreglement Gemeindeverband «Sunnsyta Ringgenberg» ergreifen. Das Referendum muss schriftlich mit Name, Vorname, Adresse und mit Unterschriften versehen bei der Gemeindeverwaltung, 3852 Ringgenberg, eingereicht werden. Die Referendumsfrist beträgt dreissig Tage seit der Bekanntmachung und endet am 29. August 2016. Die Änderungen im Organisationsreglement des Gemeindeverbandes «Sunnsyta Ringgenberg» liegen auf der Gemeindeverwaltung Ringgenberg, 3852 Ringgenberg, während dieser Zeit zur Einsichtnahme auf.
Der Gemeinderat