Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Genossenschaft Beschneiungsanlagen Wengen Lauberhorn, Postfach 385, 3823 Wengen.
Projektverfasserin: Prantl Bauplaner AG, Dorfstrasse 110, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Erweiterung Beschneiungsanlage Rennpiste Lauberhorn; Erstellen zusätzlicher Beschneiungsschächte, Ersatz der bestehenden Transportleitung Schiltwald bis ins Ziel, Ersatz Stromleitung Allmend–Start Slalom, Neubau Kühlturm im Ziel, Erstellen Betonsockel für das temporäre Abstützen der Videowände.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen–Kleine Scheidegg» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Wengen, Rennpiste Lauberhorn–Wengen, Zone: Überbauungsordnung Nr. 34A «Beschneiung Wengen–Kleine Scheidegg».
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen: • Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG) • Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV) • Bauten im Naturschutzgebiet (Art. 18 ff. NHG) • Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG.
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen und Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis
29. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli