Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Die bereits in Wilderswil registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2016 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeschreiberei Wilderswil, Telefon 033 826 01 40, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Bei der Anmeldung ist der Hundeausweis inkl. Mikrochipnummer sowie der Sachkundenachweis (SKN) vorzuweisen. Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Wilderswil auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Amicus-Hundedatenbank
Neu müssen die Hunde vor dem Einsetzen des Mikrochips bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhält die Hundehalterin bzw. der Hundehalter Logindaten (Personen-ID) zur Registrierung in der Datenbank. Nach der Registrierung kann der Tierarzt dem Hund den Chip einsetzen und diesen in der Datenbank ebenfalls erfassen. Mutationen (Halterwechsel, Ferienadresse, Tod des Hundes usw.) müssen neu durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter im AMICUS erfasst werden.
Welche Kurse sind für welche Halter Pflicht?
Gemäss Tierschutzverordnung müssen alle Hundehalter, die nach dem 1. September 2008 einen Hund angeschafft haben, einen Sachkundenachweis (SKN) vorweisen können. Eine Liste der Hundetrainerinnen und Hundetrainer der Region ist auf der Website http://blv.bytix.com/plus/trainer/ erhältlich. Den SKN erhält, wer die zweiteilige Ausbildung (Theoriekurs und praktisches Training) absolviert hat:
1. Der Theoriekurs ist vor dem Erwerb eines Hundes zu besuchen. Er dauert mindestens vier Stunden
    und ist für Ersthundehalter obligatorisch. Vermittelt wird, welche Bedürfnisse ein Hund hat, wie man richtig
    mit ihm umgeht und was es an Zeit und Geld braucht, das Tier zu halten. Wer schon früher einen Hund hatte,
    muss diesen Kurs nicht besuchen.
2. Der Praxiskurs ist für alle Halter Pflicht, also auch für jene, die bereits früher einen Hund hatten und jetzt ein
    neues Tier übernehmen. Der Kurs muss innert eines Jahres nach Erwerb des Hundes absolviert werden.
    Im Training lernen die Halter, den Hund zu führen und zu erziehen, Risikosituationen zu erkennen
    und zu entschärfen. Diese Pflicht gilt bei allen Hunderassen.
Wer seinen Hund bereits vor dem 1. September 2008 hatte, muss mit diesem Tier keine Ausbildung absolvieren.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 90.– pro Hund. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nach dem
31. August 2016 nebst der Taxe auch eine Busse erhoben.
Gemeindeverwaltung Wilderswil, Sicherheits- und Umweltkommission