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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchstellerin: Harderbahn AG, Harderstrasse 14, 3800 Interlaken.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Erweiterungsbau auf der Nordseite des bestehenden Gebäudes «Harder Kulm». Erweiterung des Gastgewerbebetriebes mit neu 270 Sitzplätzen innen und 280 Sitzplätzen auf der Terrasse. Öffnungszeiten: täglich bis 21.30 Uhr, auf Anmeldung für Anlässe bis 24.00 Uhr. Erweiterung der Betriebsbewilligung A nach Art. 6 Abs. 2 Gastgewerbegesetz.
Hinweis: Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Überbauungsordnung «Harder Kulm» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Standort: Harder Kulm, Gebäude Nr. 3, Parzelle Nr. 1267, Koordinaten 2’631’615 / 1’171’900, Zone: UeO Harder Kulm.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Schutzobjekt: Schützenswertes K-Objekt.
Ausnahme: Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Unterseen, 3800 Unterseen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 22. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli