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Einwohnergemeinde

Genehmigung Neufassung Anhang II der Personalverordnung
Genehmigung und Inkrafttreten
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung gibt der Gemeinderat Ringgenberg das Inkrafttreten des folgenden Gemeindeerlasses bekannt:
Die Neufassung des Anhangs II der Personalverordnung wurde an der Gemeinderatssitzung vom 29. März 2016 genehmigt und am 16. und 23. Juni 2016 im Anzeiger Interlaken öffentlich gemacht und dem fakultativen Referendum gemäss Art. 47 GO unterstellt. Die 30-tägige Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen und der Anhang II der Personalverordnung ist in Rechtskraft erwachsen. Die Neufassung tritt auf 1. Januar 2017 in Kraft.
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung Ringgenberg gegen eine Gebühr bezogen werden.
Die Personalverordnung ist auch auf der Homepage www.ringgenberg.ch (Downloads) aufgeschaltet.
Der Gemeinderat