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Gemischte Gemeinde

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Ortsplanungsrevision
Oberried am Brienzersee
Der Gemeinderat Oberried am Brienzersee bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Ortsplanungsrevision Oberried am Brienzersee zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Revision der Ortsplanung umfasst:
- Baureglement
– Zonenplan 1:5000 sowie Ausschnitte «Farlouwena», «Derfli», «Dorf» und «Ebligen» 1:1000
– Schutzzonenplan
– Zonenplan Naturgefahren
– Richtplan Verkehr
– Realisierungsprogramm nach SFG
Als weitere Unterlagen stehen zur Einsichtnahme zur Verfügung:
– Erläuterungsbericht
Die Ortsplanungsrevision Oberried am Brienzersee liegt vom 15. August bis und mit 16. September 2016 in der Gemeindeverwaltung auf. Am 30. August und am 1. September 2016 jeweils von 17.00 bis 19.30 Uhr stehen auf der Gemeindeverwaltung Vertreter der Gemeinde und der Planer für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Oberried am Brienzersee zu richten.
Oberried, 15. August 2016
Der Gemeinderat