Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2016 unverändert Fr. 90.– pro Tier und Jahr. Diese ist für sämtliche Hunde in der Gemeinde zu entrichten, welche am 1. August 2016 drei Monate alt oder älter sind.
Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie um telefonische oder persönliche Mitteilung an die Gemeindeverwaltung, Telefon 033 849 12 70.
Alle Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen zusammen mit der Rechnung (Hundetaxe 2016) eine neue Hundemarke (ohne Jahr), welche für die Folgejahre gültig ist.
Falls Sie einen neuen Hund halten, bitten wir Sie, den Hundeausweis mit der Mikrochipnummer auf der Gemeinde­verwaltung vorzuweisen.
Jeder seit dem 1. Januar 2007 in der Schweiz gehaltene Hund muss mit einem Mikrochip (ältere Hunde mit Tätowierung) versehen und bei der nationalen Amicus-Datenbank Schweiz registriert sein (Informationen zur ANIS-Registrierung unter www.amicus.ch oder beim Tierarzt). Besitzerwechsel, Importe aus dem Ausland, Adressänderungen oder verstorbene Tiere sind ebenfalls dieser Stelle zu melden.
Niederried, 21. Juli 2016
Der Gemeinderat