Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Baupublikation

Baubewilligungsverfahren nach Art. 5 des Koordinationsgesetzes vom 21. März 1994 (KoG)
mit Ausnahme- und Nebenbewilligungen

Gesuchsteller/Projektverfasser: Industrielle Betriebe Interlaken, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken.
Baugesuch:
– Sanierung der bestehenden Liegenschaftsentwässerung (Anpassung an die Gewässerschutzvorschriften)
– Umnutzung eines Rohres auf 16 kV beim bestehenden Rohrblocktrasse
– Ersatz der bestehenden Wasserleitung.
Beanspruchte Ausnahmen: Gewässerschutzbewilligung nach Art. 11 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom
11. November 1996 (KGSchG) und nach Art. 25 f. der kantonalen Gewässerschutzverordnung
vom 24. März 1999 (KGV).
Schutzobjekte: Grundwasserschutzzone S1, S2 und S3.
Standorte: Trinkwasserpumpwerk Matten, Rugenstrasse 101, 3800 Matten, Parzelle Nr. 880,
Koordinaten: 2‘632‘418 / 1‘169‘160.
Es wird auf die Gesuchakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist bis 19. August 2016.
Auflageort und Einsprachestelle: Einwohnergemeinde Matten, Gemeindeverwaltung, Baumgartenstrasse 14,
3800 Matten.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel und mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Einsprachestelle einzureichen.
Bern, 13. Juli 2016
Amt für Wasser und Abfall (AWA) des Kantons Bern