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Baupublikation Projektänderung

Bauherrschaft: Andreas Gasser und Andrea Schick, Aarestrasse 6, 3800 Unterseen.
Projektverfasserin: ASF Architekten GmbH, Seemattenweg 15, 3853 Niederried.
Bauvorhaben/Projektänderung: Erneuerung bestehendes Wohnhaus mit Wohnraumerweiterung an der Südseite. Anbau 3½-Zimmer-Haus an der Westseite. Anbau für Badezimmer an der Westseite anstelle 3½-Zimmer-Haus. Erweiterung gedeckter Zugang durch Veloschopf. Ersatz/Neubau bestehender Schopf und gedeckter Sitzplatz an der Südwestseite.
Hinweis: Die Gemeinde Interlaken ist nicht der eidg. Verordnung über Zweitwohnungen unterstellt.
Standort: Spühlibachweg 2, Parzelle Nr. 1721 (BR1589), Nutzungszone W2.
Beanspruchte Ausnahmen: keine.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an die Gemeindekanalisation bestehend, Bereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Interlaken, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 29. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche, die sich nur gegen die vorgesehene Änderung richten können, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten
(Art. 26 Abs. 3 Bst. h Bewilligungsdekret).
Interlaken, 20. Juli 2016
Die Bauverwaltung