Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Änderung Überbauungsordnung Nr. 13 «Mittleres Moos West»
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Akten zur öffentlichen Auflage:
Änderung der Überbauungsordnung Nr. 13 «Mittleres Moos West», beinhaltend:
– Überbauungsplan 1:1000
– Anpassung Überbauungsvorschriften Art. 6, 19 und 23
Zur Einsichtnahme liegen auf:
– Erläuterungsbericht
– Mitwirkungsbericht
– Vorprüfungsbericht
Die Änderung betrifft die zulässige Nutzung im Perimeter der Überbauungsordnung bei der Autobahnauffahrt «Interlaken Ost» («Mystery»-Kreisel). Im Sektor B sollen Verkaufsflächen bis insgesamt 1000 m2 und eine Lärmschutzwand zugelassen werden.
Die Unterlagen liegen vom 27. Juli bis zum 29. August 2016 bei der Bauverwaltung Interlaken öffentlich auf.
Sie können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Interlaken, Bauverwaltung, General-Guisan-Strasse 43, 3800 Interlaken, einzureichen.
Interlaken, 22. Juli 2016
Gemeinderat Interlaken