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Grundbuch

Aufforderung zur Anmeldung dinglicher Rechte infolge Aufnahme eines Grundstückes in das allge­meine Grundbuch
Gemeinde Lauterbrunnen
Der Kanton Bern, Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, hat das nachstehende Grundstück zur Aufnahme in das Grundbuch angemeldet.
Grundbuchblatt Nr. 6422, 1236 m2, Wengen, Jungfraujoch (Gebäudeplatz, übrige befestigte Fläche, Fels)
Die Aufnahme dieses Grundstückes im Grundbuch von Lauterbrunnen wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, mit der Aufforderung, allfällig daran bestehende dingliche Rechte innert Monatsfrist, vom Erscheinen dieser Publikation hinweg gerechnet, unter genauer Bezeichnung und Vorlage der Beweismittel beim Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, schriftlich anzumelden.
Anmeldestelle: Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken, Schloss 2, 3800 Interlaken.
Nach Eingabefrist angemeldete dingliche Rechte Dritter werden im Grundbuch nicht mehr einge­tragen, und der Säumige hat einen allfälligen Schaden, welcher ihm daraus erwachsen könnte, selbst zu tragen.
Grundbuchamt Oberland, Dienststelle Interlaken
Die Grundbuchverwalterin: Christine Trojahn