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Friedhof Gsteig

Abräumen von Gräbern
Auf dem Friedhof Gsteig ist die Ruhe­frist für Teile der Grabfelder, in welchen sich die Reihen- sowie die Urnengräber der im Jahre 1994 Verstorbenen befinden, abgelaufen. Die entsprechenden Grabfeldteile sind mit Tafeln gekennzeichnet.
Wir ersuchen die Angehörigen, den von ihnen beanspruchten Grabschmuck oder Grabstein bis zum 31. Oktober 2016 abzuräumen. Nach diesem Datum werden noch vorhandene Grabdenkmäler und Bepflanzungen ohne Kostenfolge durch die Friedhofgärtner weggeräumt (Art. 24 Friedhof- und Bestattungsreglement).
Saxeten, 21. Juli 2016
Die Friedhofkommission