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Bau- und Gewässerschutzpublikation

Gesuchsteller: Walter Geier, Rebenweg 12, 4419 Lupsingen.
Projektverfasserin: Brawand Zimmerei AG, Grindelwaldstrasse 64, 3818 Grindelwald.
Bauvorhaben: Teilabbruch und Wiederaufbau mit Anbau Wohnhaus Baumenweg 39.
Hinweis: Die Gemeinde Grindelwald ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Die Erweiterung liegt im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 des Zweitwohnungsgesetzes.
Standort: Baumenweg 39, Parzelle Nr. 4078, Koordinaten 2’647’070/1’164’911, Wohnzone 2.
Schutzzonen: Gewässerschutzzone B.
Ausnahme: Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG/41c GSchV).
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Grindelwald, 3818 Grindelwald.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 15. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli