Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Die bereits in Unterseen registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2016 automatisch eine Rechnung. Die bestehende Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen. Taxpflichtig sind Hundehalterinnen und Hundehalter, welche in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am 1. August 2016 (Stichtag) älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 100.– pro Hund und Jahr. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe bzw. Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse erhoben (Art. 16 kantonales Hundegesetz).
An-/Abmeldung und Adressänderung:
Meldung an Polizeiinspektorat Unterseen, Obere Gasse 2, 3800 Unterseen, Tel. 033 826 19 41, Fax 033 826 19 00, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Online-Schalter: www.unterseen.ch.
Hundehaltende sind verpflichtet, Adress- und Halterwechsel oder das Ableben des Hundes auch der zentralen Datenbank Amicus zu melden (www.amicus.ch).
Auskünfte über die Hundetaxe erteilt das Polizeiinspektorat.
Unterseen, im Juli 2016
Sicherheitskommission Unterseen, Polizeiinspektorat