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Einwohnergemeinde

Reglement über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Bödelibad 2006 bis 2025 / Ausserkraftsetzung (Bekanntmachung gemäss Art. 45 ff. kant. Gemeindeverordnung)
Ausserkraftsetzung:
Aufgrund der Umstellung des Gemeinderechnungsmodells ab 2016 (HRM2) hat die Urnengemeinde der Einwohnergemeinde Unterseen vom 5. Juni 2016 das Reglement über die Spezialfinanzierung Erneuerungsfonds Bödelibad 2006 bis 2025 rückwirkend auf den 1. Januar 2016 ausser Kraft gesetzt.
Rechtsmittel:
Gegen die Ausserkraftsetzung des oben genannten Reglementes kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli Beschwerde eingereicht werden.
Unterseen, 5. Juli 2016
Der Gemeinderat