Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Bezahlung fällig. Diese beträgt Fr. 100.– pro Tier und Jahr. Taxpflichtig sind alle Hunde, welche am Stichtag 1. August 2016 über sechs Monate alt sind.
Alle bisherigen Hundehalter/innen erhalten im August für die Hundetaxe 2016 eine Rechnung. Die Hundemarke wird nicht erneuert und bleibt weiterhin gültig.
Wir bitten Sie deshalb um umgehende Mitteilung, falls Sie keinen Hund mehr haben respektive neu einen Hund besitzen (auch wenn dieser am 1. August 2016 noch nicht sechs Monate alt ist).Gemeindeschreiberei,
Telefon 033 826 50 31.

Diensthunde (Hunde mit Spezialprüfungen wie Blindenhunde, Lawinenhunde und Hunde für die Festungswache) sind von der Taxe befreit. In diesen Fällen haben sich die Hundehalter/innen bei der Gemeindeschreiberei zu melden, wobei das entsprechende Diplom / der Attest vorzuweisen ist. Die neue Tierschutzgesetzgebung sieht seit dem 1. September 2008 eine Ausbildungspflicht für Hundehalter vor. Ein theoretischer Kurs muss vor dem Erwerb eines Hundes, ein praktischer Kurs zusammen mit dem Hund innerthalb eines Jahres nach Erwerb absolviert werden. Ausgenommen sind nur Personen, die ihren Hund vor dem 1. September 2008 erworben haben.
Weitere Infos unter www.vol.be.ch, www.skn-kurse.ch.
Mikrochip
Die Kennzeichnung aller Hunde mit einem Mikrochip ist obligatorisch. Welpen müssen innert dreier Monate mit einem Chip gekennzeichnet werden. Diese Mikrochips dürfen nur von Tierärzten und Tierärztinnen eingesetzt werden. Bei Nichtbezahlung der Hundetaxe oder Nichtanmeldung des Hundes wird nebst der Taxe auch eine Busse von Fr. 200.– erhoben.
Ortspolizeibehörde Matten