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Baupublikation

Gesuchsteller: Sirkko u. Philipp Wyser, Reuslistrasse 34, 4450 Sissach.
Projektverfasserin: Architekturbüro Leonini GmbH, Postfach 390, 3823 Wengen.
Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus, neuer Dachgiebel, neue Balkone Südseite, Neubau Eingangsbereich im EG, Ersatz Zugang Seite Nord­ost, Einbau Wärmepumpe.
Hinweis: Die Gemeinde Lauterbrunnen ist dem Zweitwohnungsgesetz unterstellt.
Nutzung: Die Erweiterung liegt im zulässigen Rahmen gemäss Art. 11 des Zweitwohnungsgesetzes.
Standort: Wengen, Stäublisegg 1486A, Parzelle Nr. 3984, Koordinaten 2’636’604 / 1’162’087, Wohnzone 2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone A.
Ausnahmen:
– Baute in Waldesnähe (Art. 25 KWaG)
– Dachgestaltung (Art. 25 GBR)
Auflagestellen: Gemeindeverwaltung Lauterbrunnen, 3822 Lauterbrunnen, Tourismusbüro Wengen, 3823 Wengen.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, 3800 Interlaken.
Auflage- und Einsprachefrist bis 8. August 2016.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli