Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Gemischte Gemeinde

Bezug der Hundemarken 2016
Taxpflicht
Bis Ende August ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Für jeden Hund, der über sechs Monate alt ist, muss gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung eine jährliche Abgabe (Hundetaxe) von Fr. 100.– resp.
Fr. 70.– entrichtet werden. Die Hundemarken sind bis 31. August 2016 auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen.
Nach dem 31. August wird nebst der doppelten Taxe auch eine Busse geschuldet.
Amicus Datenbank
Wenn Sie neu einen Hund bei sich aufnehmen, lassen Sie bitte den Hund via Tierarzt bei Amicus registrieren.
Sachkundenachweis
Die Tierschutzverordnung sieht vor, dass Hundehalterinnen und Hundehalter theoretische und praktische Kurse absolvieren müssen (Sachkundenachweis). Der theoretische Kurs muss vor dem Erwerb eines Hundes absolviert werden, der praktische Kurs zusammen mit dem Hund im Laufe des ersten Jahres ab Erwerbsdatum.
Gemeinderat Iseltwald