Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Die bereits in Interlaken registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2016 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Infoschalter Gemeinde Interlaken, Telefon 033 826 51 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochipnummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Jeder Hund, der über
6 Monate alt ist, ist tax- und meldepflichtig (auch Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden). Aufgrund der Mikrochip-Pflicht, verzichtet die Gemeinde Interlaken auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der über sechs Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 100.– pro Hund.
Amicus
Am 1. Januar 2016 wurde die Anis Datenbank durch die Datenbank Amicus abgelöst. Neu müssen die Hunde vor dem Einsetzen des Mikrochips auf der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Nach der Anmeldung erhält die Halterin/der Halter eine Personen-ID. Mit dieser kann anschliessend beim Tierarzt der Chip eingesetzt werden und der Tierarzt registriert den Hund direkt im Amicus an. Mutationen (Halterwechsel, Ferienadresse, Tod des Hundes usw.) müssen neu durch die Hundehalterin/den Hundehalter im Amicus erfasst werden. Hierzu erhalten Sie nach Abschluss der Registrierung von der Datenbank Amicus ein Login und Passwort.
Gemeindeverwaltung Interlaken, Polizeiinspektorat