Elektronisches Eingabesystem für amtliche Mitteilungen

Einwohnergemeinde

Hundetaxe 2016
Im August (Stichtag 1. August) ist die Hundetaxe für das Jahr 2016 zur Zahlung fällig. Die bereits in Habkern registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten für die Hundetaxe 2016 automatisch eine Rechnung. In diesem Zusammenhang bitten wir um Meldung, falls Sie keinen Hund mehr haben oder neu einen solchen besitzen (Gemeindeverwaltung Habkern, Telefon 033 843 82 10, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für die Anmeldung ist der Impfausweis inkl. Mikrochip-Nummer sowie der Sachkundenachweis vorzuweisen. Jeder Hund, der über 6 Monate alt ist, ist meldepflichtig (auch Hunde, die nach dem 1. August angeschafft werden). Aufgrund der Mikrochippflicht verzichtet die Gemeinde Habkern auf die Abgabe von Hundemarken, da diese für die Identifizierung nicht mehr notwendig sind.
Taxpflicht
Für jeden gehaltenen Hund, der über 6 Monate alt ist, muss eine jährliche Abgabe entrichtet werden. Die Taxe beträgt Fr. 50.– pro Hund.
Habkern, 6. Juli 2016
Gemeindeverwaltung Habkern